1. MELDUNG IHRES FALLES PER KONTAKTFORMULAR:
Das Strafverfahren bequem einfach kostenlos online bei mir melden!
Eine persönliche Vorsprache in meiner Kanzlei ist nicht unbedingt erforderlich, um erfolgreich Ihre Interessen zu vertreten!
Falls von Ihnen gewünscht übermitteln Sie mir bitte die erforderlichen Informationen einfach und bequem mit dem nachstehendem Kontaktformular:
2. MELDUNG IHRES FALLES PER E-MAIL AN DIE E-MAIL-ADRESSE:
fachanwalt-isselburg@t-online.de
Deshalb bewahren Sie kühlen Kopf und machen ohne Einschaltung eines Anwalts keine Angaben gegenüber der Polizei. Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert.
Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde ermittelt worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen.
Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.
Erste Hilfemaßnahmen gegenüber der Polizei:
einer etwaigen "Vorladung" der Polizei nicht nachkommen! Dies ist juristisch lediglich eine Einladung. Nur der Vorladung eines Richters, der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldbehörde müssen Sie folgen.