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RECHTSANWALT LAMOTTKE

Online-Verkehrsstrafsache

Ihre Strafsache im Verkehrsstrafrecht führe ich gerne für Sie vollkommen online durch! 

Sie haben einen Strafbefehl oder einen behördlichen Anhörungsbogen erhalten? Da gilt es sofort mit anwaltlicher Hilfe zu agieren, um einer Strafe zu entgehen. 

Bitte unbedingt beachten: Das Kontaktformular und die Email-Adresse können nicht zur Übersendung/ Übermittlung fristgebundener Aufträge oder Mitteilungen genutzt werden! 



1. MELDUNG IHRES FALLES PER KONTAKTFORMULAR: 

Das Strafverfahren bequem einfach kostenlos online bei mir melden!

Eine persönliche Vorsprache in meiner Kanzlei ist nicht unbedingt erforderlich, um erfolgreich Ihre Interessen zu vertreten! 

Falls von Ihnen gewünscht übermitteln Sie mir bitte die erforderlichen Informationen einfach und bequem mit dem nachstehendem Kontaktformular:





2. MELDUNG IHRES FALLES PER E-MAIL AN DIE E-MAIL-ADRESSE: 

fachanwalt-isselburg@t-online.de


 

Die Polizei oder Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie nach einem Unfall im Straßenverkehr oder wegen einer sonstigen Verkehrsstraftat? Dies ist mehr als unangenehm und kann weitreichende Folgen für Sie haben! 

Deshalb bewahren Sie kühlen Kopf und machen ohne Einschaltung eines Anwalts keine Angaben gegenüber der Polizei. Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert. 

Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde ermittelt worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen. 

Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren. 

 

 Erste Hilfemaßnahmen gegenüber der Polizei:

  • Vom Schweigerecht Gebrauch gegenüber der Polizei machen!  
  • Keine Selbstbeschuldigung! 
  • Keine Mithilfe bei der Überführung naher Angehöriger! 
  • einer etwaigen "Vorladung" der Polizei nicht nachkommen! Dies ist juristisch lediglich eine Einladung. Nur der Vorladung eines Richters, der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldbehörde müssen Sie folgen.