Fahrverbot verhindern
"Oh je, mein Führerschein!....den brauch ich doch...."
Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung im nachfolgenden verkehrsrechtlichen Bereich:
Fahrverbot vermeiden:
Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen behördlichen Anhörungsbogen erhalten? Es droht ein Fahrverbot? Da gilt es besonnen und mit anwaltlicher Hilfe zu agieren, um Bußen oder Punkten zu entgehen.
Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.
Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert. Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde erfasst worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen.
Das Fahrverbot (Definition):
Das Fahrverbot bezeichnet eine zeitweise Entziehung des Führerscheins. Hier darf der Betroffene für eine bestimmte Zeit kein Fahrzeug führen (1 bis max. 3 Monate). Er bekommt den Führerschein danach wieder von der Behörde ausgehändigt.
Ein Verkehrsverstoß, der mit 2 Punkten geahndet wird, zieht automatisch ein Fahrverbot nach sich. Es gibt jedoch keine grundsätzliche Regelung, ab welcher Bußgeldhöhe Punkte verhängt werden. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Tat die Sicherheit des Verkehrs gefährdet oder nicht.
Gründe für die Verhängung eines Fahrverbots können insb. sein:
1. Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsverstoß
2. Fahrverbot nach Sicherheitsabstandsverstoß
3. Fahrverbot nach Rotlichtverstoß
4. Fahrverbot wegen Alkohol
1. Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Hier spielt generell alleine die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung eine Rolle. Wann ein Fahrverbot bei einer Abstandsmessung droht, erläutern die folgenden Tabellen.
1.1 Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:
Innerhalb geschlossener Ortschaften droht Ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h ein hohes Bußgeld, bis zu 2 Punkte in Flensburg und - je nachdem wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war - ein bis zu 3 Monaten dauerndes Fahrverbot.
Achtung: Bei zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h in einem Jahr droht ebenfalls ein Fahrverbot von 1 Monat!
Geschwindigkeit-überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
31 – 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat |
41 – 50 km/h | 200 €
|
2
|
1 Monat |
51 – 60 km/h | 280 €
|
2
|
2 Monate |
61 – 70 km/h | 480 €
|
2
|
3 Monate |
über 70 km/h | 680 €
|
2
|
3 Monate |
1.2 Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:
Außerhalb geschlossener Ortschaften droht ab einer Geschwindigkeits-überschreitung von 41 km/h außerorts ein hohes Bußgeld, es fallen 2 Punkte und je nach Fall ein bis zu 3 Monaten dauerndes Fahrverbot an.
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
41 – 50 km/h | 160 €
|
2
|
1 Monat |
51 – 60 km/h | 240 €
|
2
|
1 Monat |
61 – 70 km/h | 440 €
|
2
|
2 Monate |
über 70 km/h | 600 €
|
2
|
3 Monate |
2. Fahrverbot nach Abstandsverstoß
§ 4 Abs. 1 StVO bestimmt, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch in den Fällen hinter ihm gehalten werden kann, in denen plötzlich gebremst wird. Für die Bestimmung des erforderlichen Sicherheitsabstandes gilt die Faustformel, dass allgemein als erforderlicher Sicherheitsabstand der halbe Tachoabstand gilt. Wann ein Fahrverbot bei einer Abstandsmessung droht, erläutern die folgenden Tabellen.
Sicherheitsabstandsverstoß bei mehr als 100 km/h:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Sicherheitsabstandsverstoß bei mehr als 130 km/h:
3. Fahrverbot nach Rotlichtverstoß
Wenn die Ampel vor dem Überfahren mehr als eine Sekunde Rotlicht gezeigt hat, liegt von ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. In der Regel kommt es zu einem einmonatigen Fahrverbot, einer Geldbuße von mindestens 200 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister
Verstoß |
Bußgeld
|
Punkte
|
Fahrverbot
|
Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung |
200 € | 2 |
1 Monat |
Ampel bei „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 |
1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren | 200 € | 2 | 1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung | 360 € |
2 | 1 Monat |
4. Fahrverbot wegen Alkohol
4.1 Wer die Grenze von 0,5 Promille überschreitet, dem droht ein Fahrverbot.
Wie lange das Fahrverbot angeordnet wird und wie hoch das jeweilige Bußgeld ausfällt, ergibt sich aus der Häufigkeit und der Schwere des Verstoßes und gliedert sich wie folgt:
Beim 1. Mal: 500 EUR Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Beim 2. Mal: 1000 EUR Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Beim 3. Mal: 1500 EUR Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
4.2 ACHTUNG! Entziehung der Fahrerlaubnis droht:
Wer die Grenze von 1,09 Promille überschreitet, dem droht insb. neben Punkten, Freiheits- und/oder Geldstrafe die mindestens 6- monatige Entziehung der Fahrerlaubnis und zudem ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten.
Wer die Grenze von 0,3 Promille überschreitet, dem droht bei Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss insb. neben Punkten, Freiheits- und/oder Geldstrafe die mindestens 6- monatige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Absehen von einem Fahrverbot
Falls nicht bereits Messfehler oder sonstige Gründe das Fahrverbot (Verfahrensfehler) beseitigen können, sind im Einzelfall besondere Umstände abzuwägen und individuell zu beurteilen. So wird häufig von einem Fahrverbot abgesehen werden können, wenn z.B. der betroffene Fahrer dadurch seinen Arbeitsplatz verlieren würde bzw. erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten hat . Ein anderes Argument gegen das Fahrverbot kann sein, dass nur eine abstrakte, aber keine konkrete Gefährdung für den Straßenverkehr ausging, weil das Tatereignis z.B. nachts in einem ländlichen Bereich stattfand
Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir online ein Bußgeldverfahren etc. zu melden. Bitte nutzen Sie die Email-Adresse
oder das Kontaktformular und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.