RECHTSANWALT
Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen in den nachfolgend unter Ziffer 2. angegebenen ausgewählten arbeitsrechtlichen Sachverhalten mit meiner langjährigen Erfahrung gerne zur Verfügung.
Ich bin spezialisiert auf Probleme und Fragen, die im Zusammenhang mit einer Kündigung im Arbeitsrecht stehen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über Erfahrung in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten im Arbeitsrecht.
Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiß, worauf es ankommt, um Ihre Rechte erfolgreich zu wahren.
1. Arbeitsrecht (kurze Definition):
Das Arbeitsrecht ist das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d. h. der Arbeit die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet. Es umfasst alle Gesetze,Verordnungen und sonstige verbindliche rechtlichen Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Man unterscheidet das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz. Zum Arbeitsrecht gehören, weil es einen Lebensbereich abschließend regelt, Bereiche Ausschnitte aus fast allen Rechtsbereichen. Es ist privatrechtlicher Natur, soweit es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Teilnehmer am privaten Rechtsverkehr umfasst. Es ist öffentlich-rechtlicher Natur, soweit es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Mitglieder eines sozialen Lebenskreises im Verhältnis zwischen Staat und deren Körperschaften des öffentlichen Rechts regelt.
2. Im Arbeitsrecht biete ich Ihnen fachanwaltliche Vertretung im nachfolgenden ausgewählten arbeitsrechtlichen Bereich:
Kündigungsschutz bei Beendigung
Kündigungsschutzklage
fristlose Kündigung
betriebsbedingte Kündigung
verhaltensbedingte Kündigung
krankheitsbedingte Kündigung
Änderungskündigung
Abfindungsvergleich
Aufhebungsvertrag
Abwicklungsvertrag
Arbeitszeugnis und Zeugnisberichtigung
Weiterbeschäftigungsanspruch
Wiedereinstellungsanspruch
Urlaubsabgeltungsansprüche
Abmahnung (= Vorstufe einer Kündigung)
Arbeitslohn
Mein Tipp:
Wird Ihnen ein Kündigungsschreiben zugestellt, so sollten Sie unbedingt sofort anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, da für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage eine nur 3-wöchige Frist ab Zugang gilt!
Nützliche Links
www.ag-arbeitsrecht.de
Die Webseite der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Ich bin Mitglied in der ARGE Arbeitsrecht des DAV.
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