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RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel. 02874 7859831
Fax 02874 7859984
Kapellendeich 18
46419 Isselburg
fachanwalt-isselburg@t-online.de
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen in den nachfolgend unter Ziffer 2. angegebenen ausgewählten arbeitsrechtlichen Sachverhalten mit meiner langjährigen Erfahrung gerne zur Verfügung.
Ich bin spezialisiert auf Probleme und Fragen, die im Zusammenhang mit einer Kündigung im Arbeitsrecht stehen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über Erfahrung in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten im Arbeitsrecht.
Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiß, worauf es ankommt, um Ihre Rechte erfolgreich zu wahren.
1. Arbeitsrecht (kurze Definition):
Das Arbeitsrecht ist das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d. h. der Arbeit die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet. Es umfasst alle Gesetze,Verordnungen und sonstige verbindliche rechtlichen Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Man unterscheidet das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz. Zum Arbeitsrecht gehören, weil es einen Lebensbereich abschließend regelt, Bereiche Ausschnitte aus fast allen Rechtsbereichen. Es ist privatrechtlicher Natur, soweit es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Teilnehmer am privaten Rechtsverkehr umfasst. Es ist öffentlich-rechtlicher Natur, soweit es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Mitglieder eines sozialen Lebenskreises im Verhältnis zwischen Staat und deren Körperschaften des öffentlichen Rechts regelt.
2. Im Arbeitsrecht biete ich Ihnen fachanwaltliche Vertretung im nachfolgenden arbeitsrechtlichen Bereich:
Onlineberatung und Onlinevertretung im Arbeitsrecht
Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit mir online eine Kündigung, eine Abmahnung, einen Arbeitsvertrag oder eine sonstige Anfrage etc. zuzuleiten.
Nutzen Sie bitte das Kontaktformular und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.
1. Das Wichtigste in Kürze:
Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung von pünktlichen Arbeitslohn.
2. Mögliche Reaktion des Arbeitnehmers bei Nichtzahlung Teilzahlung bzw. Zuspätzahlung:
Sofern Ihr Arbeitgeber unpünktlich, zu wenig oder gar nicht zahlt, können und sollten Sie unverzüglich Ihren Lohnanspruch mit anwaltlicher Hilfe - notfalls gerichtlich mittels einer Lohnklage - gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen.
Lassen Sie sich nicht hinhalten und vertrauen Sie nicht leeren Versprechungen.
Mein Tipp für Arbeitnehmer: Warten Sie nicht zu lange auf Ihren vollständigen Lohn, da dieser bereits nach kurzer Zeit unwiderruflich verfallen kann.
Sie sollten daher immer einen Anwalt zur Rate ziehen.