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RECHTSANWALT LAMOTTKE

 Räumungsklage  

 

Führung des gerichtlichen Rechtsstreits des Vermieters auf Herausgabe der Mietwohnung nach fristloser Kündigung bzw. fristgemäßer Kündigung des Mietverhältnisses.


1. Wichtige Informationen 

  • Über eine Räumungsklage ist es dem Vermieter eines Wohnraums möglich, Räumung und Herausgabe der Mietsache (nach Kündigung des Mietvertrags) gerichtlich durchzusetzen. Ohne ein durch das zuständige Gericht ausgesprochenes Räumungsurteil kann der Vermieter keinen Mieter aus den Mieträumen verweisen.
  • Unter keinen Umständen sollten Vermieter Wohnungen eigenmächtig räumen (auch wenn der Aufenthaltsort des Mieters unbekannt), da dieser Schritt als unerlaubte Selbsthilfe eingestuft wird. Die Räumung ist Aufgabe eines Gerichtsvollziehers.
  • Führt ein Vermieter die Räumung einer Wohnung durch, ohne dass er über ein Räumungsurteil verfügt, kann er strafrechtlich wegen Hausfriedensbruch belangt werden.


2. Kosten 

  • Die Kosten einer gerichtlichen Räumungsklage richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens. Der Streitwert ist abhängig von der Jahreskaltmiete. 
  • Die Beantragung von Prozesskostenhilfe ist möglich, erfordert jedoch zwei erfüllte Voraussetzungen:
  • Die beantragende Partei ist nicht in der Lage, die Kosten selbst zu finanzieren und das Verfahren hat hohe Erfolgschancen.




Nützliche Links

 

www.mietrecht.net

Die Webseite der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im DAV